Du hast deinen Berufsabschluss als Physiotherapeut:in im Ausland erworben und möchtest diesen in Deutschland anerkennen lassen? Dann musst du ein Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit deiner ausländischen Berufsausbildung durchlaufen. Hierbei wird festgelegt, ob du eine Ausgleichsmaßnahme benötigst. Ist dies der Fall, findest du bei uns anerkannte Anpassungslehrgänge sowohl im theoretisch-praktischen Unterricht als auch in der praktischen Ausbildung.
Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Durchführung von Gleichwertigkeitsprüfungen aus EU- und Drittstaaten in Nordrhein-Westfalen.
Die Bezirksregierung Münster übermittelt dir in einem individuellen Bescheid, was dir zur Berufszulassung als Physiotherapeut:in in Deutschland noch fehlt. Dabei wirst du in der Regel zwischen theoretischen und praktischen Stunden mit einer abschließenden Fachprüfung oder einer Kenntnisprüfung wählen können.
Bei uns hast du die Möglichkeit eine berufspraktische Nachqualifizierung oder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren. Eine Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung bieten wir (aktuell) nicht an.
Wenn du in deinem Bescheid von der Bezirksregierung Münster berufspraktische Stunden nachqualifizierten musst, bist du hier genau richtig. In Zusammenarbeit mit unseren Praxispartnern kannst du die praktischen Stunden nachholen und bei uns ein prüfendes Abschlussgespräch ablegen.
der Umfang der Nachqualifizierung ist abhängig von deinem individuellen Bescheid.
die Nachqualifizierung startet in individueller Absprache mit uns als Schule und den Praxispartnern.
wir erwarten sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch (Wort und Schrift).
die schriftliche Festlegung der abzuleistenden Praxisstunden/Fachgebiete durch die Bezirksregierung Münster reichst du bei uns ein.
während der praktischen Ausbildung wirst du bei unseren Praxispartnern durch Tutor:innen begleitet.
wir bereiten dich in jedem Fachgebiet optimal auf dein Abschlussgespräch vor.
beim Abschlussgespräch führst du einen 30-minütiger fachlichen Austausch über ein Fallbeispiel mit deiner/deinem Tutor:in aus der Praxis und einer/einem Fachlehrer:in aus der Schule.
Wenn du in deinem Bescheid von der Bezirksregierung Münster schulische und berufspraktische Stunden nachqualifizierten musst, ist diese Maßnahme für dich genau das Richtige.
der Umfang der Nachqualifizierung ist abhängig von deinem individuellen Bescheid.
die Nachqualifizierung startet in individueller Absprache mit uns als Schule und den Praxispartnern.
wir erwarten sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch (Wort und Schrift).
die schriftliche Festlegung der abzuleistenden Unterrichtsfächer und Praxisstunden/Fachgebiete durch die Bezirksregierung Münster reichst du bei uns ein.
die theoretischen Inhalten lernst du bei unseren Lehrkräften in der Schule oder im Online-Unterricht.
fachpraktischer Unterricht findet immer in der Schule statt.
während des Praktikums wirst du bei unseren Praxispartnern durch Tutor:innen begleitet.
du absolvierst an der Schule in allen benötigen Fächern deine Abschlussprüfungen.